Wertminderung nach Verkehrsunfall in Essen
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann deshalb neben den Reparaturkosten ein zusätzlicher Anspruch auf Ersatz der Wertminderung bestehen.
Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen unterstützt Unfallgeschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet Wertminderung nach einem Verkehrsunfall?
Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann technisch wieder vollständig instand gesetzt sein. Trotzdem kann die Tatsache, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, seinen Wert bei einem späteren Verkauf beeinflussen.
Genau dieser verbleibende wirtschaftliche Nachteil kann als merkantile Wertminderung zu berücksichtigen sein.
Wann kann eine Wertminderung bestehen?
Ob nach einem Verkehrsunfall eine Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Für die Beurteilung können insbesondere folgende Faktoren eine Rolle spielen:
✅ Alter des Fahrzeugs
✅ Laufleistung
✅ Art und Umfang des Unfallschadens
✅ Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall
✅ Reparaturumfang
✅ Marktwert des Fahrzeugs
Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des jeweiligen Fahrzeugs und des Unfalls.
Muss das Fahrzeug tatsächlich verkauft werden?
Nein. Ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts setzt nicht voraus, dass Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall tatsächlich verkaufen.
Entscheidend ist vielmehr, ob trotz ordnungsgemäßer Reparatur ein wirtschaftlicher Minderwert des Unfallfahrzeugs verbleibt.
Wie wird die Wertminderung festgestellt?
Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden kann ein Kfz-Sachverständigengutachten eine wichtige Grundlage für die Schadensregulierung sein.
Darin können neben den erforderlichen Reparaturkosten auch weitere für die Regulierung relevante Werte und gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung berücksichtigt werden.
Die Versicherung berücksichtigt die Wertminderung nicht?
Nicht jede Schadensposition wird im Rahmen der Regulierung automatisch in der vom Geschädigten erwarteten Höhe berücksichtigt.
Deshalb sollte geprüft werden, welche Ansprüche aufgrund des konkreten Verkehrsunfalls bestehen und ob eine merkantile Wertminderung geltend gemacht werden kann.
Die Anwaltskanzlei Jenzen übernimmt die rechtliche Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und macht berechtigte Ansprüche geltend.
Weitere Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Die Wertminderung kann nur eine von mehreren Schadenspositionen sein.
Je nach Einzelfall können außerdem Ansprüche bestehen auf:
✅ Reparaturkosten
✅ Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
✅ Sachverständigenkosten
✅ Abschleppkosten
✅ Schmerzensgeld bei Verletzungen
✅ Weitere unfallbedingte Schäden
→ Mehr zum Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Wertminderung nach Verkehrsunfall prüfen lassen
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten wissen, ob neben den Reparaturkosten auch eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs geltend gemacht werden kann?
Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen prüft Ihren Fall und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.