Totalschaden nach Verkehrsunfall in Essen

 

Nach einem Verkehrsunfall enthält das Sachverständigengutachten möglicherweise die Feststellung:

„Wirtschaftlicher Totalschaden“

Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann. Vielmehr geht es darum, ob eine Reparatur im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Bei der Beurteilung eines Totalschadens spielen insbesondere die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs eine Rolle.

Für Unfallgeschädigte sind deshalb insbesondere folgende Begriffe wichtig:

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet vereinfacht den Betrag, der erforderlich ist, um ein dem beschädigten Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen.

Restwert

Der Restwert ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall noch besitzt.

Wiederbeschaffungsaufwand

Bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis wird grundsätzlich der anzurechnende Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Die Differenz wird als Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet.

Muss ich mein Fahrzeug nach einem Totalschaden verkaufen?

Nein.

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Geschädigte das Unfallfahrzeug grundsätzlich behalten.

Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs kann allerdings bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt werden.

Gerade bei unterschiedlichen Restwertangeboten kann es deshalb sinnvoll sein, die Abrechnung der gegnerischen Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen.

Darf ich einen wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem reparieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein wirtschaftlich eigentlich nicht sinnvoll erscheinendes Fahrzeug repariert werden.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die sogenannte 130-Prozent-Grenze.

Liegen die maßgeblichen Reparaturkosten innerhalb dieser Grenze, kann unter besonderen Voraussetzungen eine Abrechnung der Reparaturkosten in Betracht kommen.

Dabei können unter anderem die fachgerechte Reparatur und die weitere Nutzung des Fahrzeugs von Bedeutung sein.

Was passiert, wenn die Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze überschreiten?

Übersteigen die maßgeblichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent, gelten andere schadensrechtliche Grenzen.

In einem solchen Fall sollte vor einer kostenintensiven Reparatur geklärt werden, welche Beträge gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung überhaupt erstattungsfähig sind.

Gibt es bei einem Totalschaden Nutzungsausfall?

Auch bei einem Totalschaden kann der Ausfall des Fahrzeugs einen weiteren Schaden darstellen.

Statt einer Reparaturdauer kann dann insbesondere der Zeitraum von Bedeutung sein, der für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs erforderlich ist.

Ob und für welchen Zeitraum Nutzungsausfall oder gegebenenfalls Mietwagenkosten verlangt werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr zum Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Typische Fragen nach einem Totalschaden

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Ist der angesetzte Restwert richtig?

Kann ich mein Unfallfahrzeug behalten?

Darf ich das Fahrzeug trotzdem reparieren?

Welche Bedeutung hat die 130-Prozent-Grenze?

Wie lange kann Nutzungsausfall verlangt werden?

Totalschaden nach Verkehrsunfall prüfen lassen

Bei einem Totalschaden können bereits unterschiedliche Bewertungen von Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturkosten erhebliche Auswirkungen auf die Schadensabrechnung haben.

Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen prüft die Abrechnung und unterstützt Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

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