Unfallregulierung nach Verkehrsunfall in Essen
Nach einem Verkehrsunfall beginnt häufig erst die eigentliche Arbeit: Der Schaden muss festgestellt, die gegnerische Haftpflichtversicherung informiert und die bestehenden Ansprüche müssen geprüft und geltend gemacht werden.
Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen unterstützt Unfallgeschädigte bei der vollständigen rechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Welche Ansprüche können nach einem Verkehrsunfall bestehen?
Je nach Unfall und persönlicher Situation können unterschiedliche Schadenspositionen zu berücksichtigen sein.
✅ Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
✅ Wertminderung des Fahrzeugs
✅ Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
✅ Sachverständigenkosten
✅ Abschlepp- und weitere unfallbedingte Kosten
✅ Schmerzensgeld bei Verletzungen
✅ Verdienstausfall und weitere Personenschäden
Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und in welcher Höhe sie geltend gemacht werden können, muss jeweils individuell geprüft werden.
Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
Nach einem Unfall nimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung häufig früh Kontakt mit dem Geschädigten auf.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Versicherung die Interessen ihres Versicherungsnehmers und ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen wahrnimmt.
Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich die rechtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und mache die berechtigten Ansprüche aus dem Verkehrsunfall für Sie geltend.
Persönliche Betreuung durch die Anwaltskanzlei Jenzen
Bei einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um Zahlen und Schriftverkehr. Gerade nach einem größeren Unfall oder bei Verletzungen können viele Fragen gleichzeitig entstehen.
Seit 32 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig.
✅ Persönliche Betreuung
✅ Prüfung Ihrer Ansprüche
✅ Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
✅ Begleitung bis zum Abschluss der Schadensregulierung
Wer trägt die Anwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schäden und sind im Rahmen der Haftungsquote von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Fall gilt, hängt von den Umständen des jeweiligen Unfalls ab.
Verkehrsunfall in Essen? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?
Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen unterstützt Sie bei der Unfallregulierung und der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.