Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall in Essen
Das Fahrzeug steht nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt oder ist aufgrund eines Totalschadens nicht mehr nutzbar. Dann entsteht neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden häufig eine weitere Frage:
Wer ersetzt mir den Ausfall meines Fahrzeugs?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen.
Bei Firmenfahrzeugen und gewerblich genutzten Fahrzeugen sind dabei Besonderheiten zu beachten.
Was ist Nutzungsausfall?
Ein Fahrzeug hat für seinen Eigentümer nicht nur einen Vermögenswert. Seine ständige Verfügbarkeit kann ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert darstellen.
Kann das Fahrzeug unfallbedingt vorübergehend nicht genutzt werden, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.
Von Bedeutung können insbesondere sein:
✅ Nutzungswille
✅ Nutzungsmöglichkeit
✅ Dauer des Fahrzeugausfalls
✅ Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
✅ Art und Klasse des Fahrzeugs
Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Benötigt der Geschädigte während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug, können unter bestimmten Voraussetzungen erforderliche Mietwagenkosten ersatzfähig sein.
Wer dagegen keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Für denselben Zeitraum können Mietwagenkosten und Nutzungsausfall grundsätzlich nicht doppelt verlangt werden.
Wie lange kann Nutzungsausfall verlangt werden?
Bei einem reparaturfähigen Fahrzeug kann insbesondere die erforderliche Reparaturdauer eine Rolle spielen.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kommt dagegen regelmäßig die erforderliche Wiederbeschaffungsdauer in Betracht.
Verzögerungen können besondere rechtliche Fragen aufwerfen. Deshalb sollten beispielsweise Gutachten, Reparaturauftrag, Werkstattmitteilungen und Informationen über die Fertigstellung des Fahrzeugs aufbewahrt werden.
Nutzungsausfall bei Firmenfahrzeugen
Besondere Fragen entstehen, wenn ein Fahrzeug betrieblich oder gewerblich genutzt wird.
Hier muss genauer betrachtet werden, welchem Zweck das Fahrzeug dient und welcher wirtschaftliche Nachteil durch seinen Ausfall tatsächlich entsteht.
Ein Firmenfahrzeug kann beispielsweise:
✅ einem Geschäftsführer oder Mitarbeiter zur Verfügung stehen,
✅ für Kundenbesuche und Geschäftstermine benötigt werden,
✅ als Lieferfahrzeug eingesetzt werden,
✅ unmittelbar zur Erbringung entgeltlicher Leistungen dienen.
Diese Fälle können schadensrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.
Taxi, Lieferfahrzeug oder anderes unmittelbar eingesetztes Betriebsfahrzeug
Wird mit dem Fahrzeug unmittelbar Geld verdient, kann der Fahrzeugausfall beispielsweise zu einem konkreten Ertragsausfall führen.
Dann kann es erforderlich sein, den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu ermitteln und nachzuweisen.
Auch die erforderlichen Kosten eines Ersatzfahrzeugs können je nach Situation eine Rolle spielen.
Firmenwagen eines Geschäftsführers oder Mitarbeiters
Anders kann die Situation bei einem Firmenwagen liegen, der zwar betrieblich genutzt wird, aber nicht unmittelbar selbst Umsätze erwirtschaftet.
Die Rechtsprechung schließt eine Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge nicht allein deshalb aus, weil das Fahrzeug einem Unternehmen gehört.
Entscheidend sind die konkreten Nutzungsverhältnisse und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Fahrzeugausfalls.
Was sollte ein Unternehmen dokumentieren?
Bei einem ausgefallenen Firmenfahrzeug sollten möglichst früh Unterlagen und Informationen gesichert werden:
✅ Zeitraum des Fahrzeugausfalls
✅ konkrete betriebliche Verwendung
✅ Kosten eines Ersatzfahrzeugs
✅ ausgefallene Aufträge oder Fahrten
✅ mögliche Umsatzausfälle
✅ vorhandene Ersatz- oder Reservefahrzeuge
Je besser die tatsächlichen Auswirkungen dokumentiert werden, desto besser lässt sich der konkrete Schaden beurteilen.
Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall prüfen lassen
Ob privater Pkw, Geschäftsführerfahrzeug, Lieferwagen oder anderes Betriebsfahrzeug: Die schadensrechtliche Beurteilung kann unterschiedlich ausfallen.
Die Anwaltskanzlei Jenzen in Essen prüft, welche Ansprüche wegen des Fahrzeugausfalls im konkreten Fall bestehen können.